Institutionskennzeichen beantragen
So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen
Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbinger) stehen vor dem Problem der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Hier erhalten Sie eine kurze Anleitung, wie Sie ein Institutionskennzeichen beantragen um mit allen Kassen und Kostenträgern abzurechnen. Das IK (Kürzel für Institutionskennzeichen) ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetztlichen Kassen abrechen möchten. Es handelt sich beim IK um eine neunstellige Zahl.
Was ist das Institutionskennzeichen sog. IK-Nummer?
Das Institutionskennzeichen dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer. So können Kassen die Abrechnungsdaten leicht und eindeutig zuordnen. Es entsteht Sicherheit für Kasse, Leistungserbringer und Patient. Im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V § 293 SGB) wird eine IK Nummer (Institutionskennzeichen) als Bedingung zur Abrechnung der Patieneten durch Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen (Sozialversicherung) vorgegeben. Für die Krankenkassen regelt der § 293 SGB V den Einsatz des IK zur eindeutigen Identifizierung und Kennzeichnung der Gesundheitsleistungen.
Das IK ist folgendermassen aufgebaut:
- Ziffer 1-2 ("Klassifikation"), Art der Einrichtung oder die Branche
- Ziffer 3-4 ("Regionalbereich") Bundesland der Einrichtung
- Ziffer 5-8 ("Seriennummer") fortlaufende ID
- Ziffer 9 Prüfziffer
So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen bei der ARGE formlos:

IK-Nummer Antrag
Wie kann ich das Institutionskennzeichen (IK) beantragen? Gibt es ein Formular für den Antrag
Ja, das Institutionskennzeichen kann kostenlos und formlos beantragt werden. Sie können das PDF-Formular ausdrucken und zur Anmeldung benutzen. PDF Formular Institutionskennzeichen
Wichtiger Tipp: Wenn Sie direkt den Vordruck verwenden, beschleunigen Sie das Gesamtverfahren und sparen die zwei Schritte der zusätzlichen Überprüfung. Wenn Sie bereits ein IK beantragt haben und nur eine erneute Kopie brauchen, können Sie auch unser Formular hier auf der Website benutzen.
Wie wird das Institutionskennzeichen (IK) formlos beantragt?
Als Unternehmensgründer müssen Sie das Institutionskennzeichen schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen, um Ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Prinzipiell kann die Beantragung des Institutionskennzeichens formlos nach folgenden Kriterien erfolgen:
- Unternehmensname/Firmenname und/oder Name des Firmen-Inhabers
- Anschrift des Unternehmens/der Firma (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
- Berufsbezeichnung des Inhabers bzw. Branchenbezeichnung des neugegründeten Unternehmens
- Bankverbindung des Unternehmens: Bankleitzahl, Konto-Nummer und Kontoinhaber; um Rückbuchungen zu vermeiden, muss der richtige Kontoinhaber angegeben werden (Gesellschaft oder Privatperson)
- Am besten eine Telefon-Nummer für Rückfragen unter der Sie tagsüber erreichbar sind , ggf. zusätzlich eine Mobilfunk-Nummer
- Optional: Fax-Nummer, sofern vorhanden
- Sofern es sich um eine Gesellschaft handelt, wie z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind zusätzliche Angaben wie die Handelsregister-Nr., der Sitz des Amtsgerichts und die Namen der Geschäftsführer bzw. Gesellschafter nötig
Die Beantragung selbst ist kostenfrei.
Wo wird das Institutionskennzeichen (IK) beantragt?
Die Beantragung erfolgt bei der:
Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen
Alte Heerstrasse 111
53757 Sankt Augustin
Wenn Sie zusätzliche Fragen haben nutzen Sie einfach die Website der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) unter http://www.arge-ik.de.
Was passiert nachdem ich meinen Antrag für die Erteilung eines Institutionskennzeichens gestellt habe?
Zunächst wird Ihr Antrag im Rahmen der Neuvergabe einer IK-Nummer nach Eingang in der Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) bearbeitet. Sie erhalten im Anschluß ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nachdem Sie die Daten geprüft bzw. korrigiert und unterschrieben haben, senden Sie diese an die Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) zurück. Erst danach erhalten Sie die schriftliche Mitteilung des IK und erst danach werden Ihre Daten/IK an die beteiligten Träger weitergeleitet. Herzlichen Glückwunsch, jetzt haben Sie Ihre IK.
Was ist neben dem Institutionskennzeichen (IK) denn noch nötig, damit ich anfangen kann, meine Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen?
Unabhängig von dem Institutionskennzeichen ist die Zulassung zur Abgabe von Leistungen (sog. Kassenzulassung) zu Lasten/zur Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Zulassung erfolgt im gesetzlichen Rahmen nach § 72:
- Hilfsmittel § 126 SGB V
- Heilmittel § 124 SGB V
- Psychotherapeuten, Psychotherapeutengesetz
Welche Berufe/Berufsgruppen benötigen ein Institutionskennzeichen (IK)?
Ein Institutionskennzeichen (IK) benötigen die Berufe, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen. Das sind typischerweise folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Apotheken
- Augenoptiker
- Einrichtungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
- Hörgeräte-Akustiker
- Hebammen
- Krankengymnasten
- Krankenhäuser
- Krankenpfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger
- Krankentransportunternehmen
- Kurverwaltungen
- Logopäden, Sprachheilbehandler
- Medizinische und technische Labore
- Masseure
- Orthopädiemechaniker, Bandagisten
- Orthopädieschuhmacher
- Podologen
- Physiotherapeuten
- Rehabilitationsstätten, Pflegeheime, Sozialstationen
- Sonstige therapeutische Hilfspersonen
- Sonstige Erbringer von Leistungen im Sinne des SGB
- Therapeuten: Ergo-, Beschäftigungs-, Suchttherapeuten
- Vertragshäuser ohne medizinische Einrichtungen
- Zweithaarspezialisten (Perücken)
Ich habe meinen IK-Vergabebescheid nicht mehr
IK-Vergabebescheid verschwunden oder IK unbekannt
Wenn Sie als Leistungserbringer Im Gesundheitswesen Ihren IK-Vergabebescheid nicht mehr finden, können Sie diesen einfach unter Angabe Ihrer IK formlos mit unserem Online Formular beantragen. Der Bescheid wird Ihnen dann an die hinterlegte Postadresse zugesendet.
Wissen Sie als Leistungserbringer auch Ihr IK nicht mehr, können Sie dafür ebenfalls das Formular des Deutschen Medizinrechenzentrums nutzen. Die Zuordnung erfolgt dann über Ihren Namen, die Berufs- oder Branchenbezeichnung und Ihre Anschrift.
IK-Vergabebescheid Kopie beantragen
Pflichtfelder sind mit einem roten * markiert.
Mit der Verwendung des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Deutsche Medizinrechenzentrum Sie per Mail oder Telefon kontaktieren darf.
Wir leiten Ihre Anfrage direkt an die ARGE IK = Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen weiter.
Folgende Krankenkassen / Kostenträger sind mittelbar an der IK-Vergabe über die Zentralstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen ARGE in Sankt Augustin beteiligt:
Ortskrankenkassen (AOKs) |
Betriebskrankenkassen |
Innungskrankenkassen |
Seekrankenkasse |
Deutsche Rentenversicherung |
Knappschaft-Bahn-See Ersatzkassen |
Deutsche Rentenversicherung Bund |
Deutsche Rentenversicherung Regionalträger (z.B. Westfalen, Hannover) |
Gewerbliche Berufsgenossenschaften einschließlich Seeberufsgenossenschaft |
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand |
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) |
Künstlersozialkasse (KSK) |
Bundesagentur für Arbeit |
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